RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0275

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs3 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs2 idF 1988/399;

Rechtssatz

Die Auswirkungen einer Betriebsanlage sind für die Rechtsstellung als Partei nur insoweit von Bedeutung, als diese selbst als Nachbar von diesen Auswirkungen betroffen ist und sich das erstattete Einwendungsvorbringen betreffend befürchtete Immissionen auf den Bereich ihrer Liegenschaft bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040275.X01

Im RIS seit

29.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten