RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0235

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;

Rechtssatz

Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO in ihrem Zusammenhang ergibt sich, daß unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor im Strafverfahren festgestellt wurde. Darauf, daß als normativer Gehalt der verba legalia der der Rechtsordnung entsprechende Zustand lediglich der contrarius actus der (festgestellten) Zuwiderhandlung aufzufassen ist, weisen auch die zu seiner Herstellung zu verfügenden, im Gesetz demonstrativ aufgezählten Maßnahmen hin (Hinweis E 23.5.1989, 88/04/0350).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040235.X01

Im RIS seit

29.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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