RS Vwgh 1990/5/29 90/14/0011

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1 litc;

Rechtssatz

Zur aufsichtsbehördlichen Aufhebung gem § 299 Abs 1 lit c BAO bedarf es nicht des Nachweises, daß bei Einhaltung der Verfahrensvorschrift ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müssen. Die Prüfung dieser Frage überläßt das G dem weiteren Verfahren nach Aufhebung des Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140011.X01

Im RIS seit

29.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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