RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0235

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §68 Abs1;
GewO 1973 §360 Abs1;
VStG §48 Abs1;

Rechtssatz

In einem Verfahren nach § 360 Abs 1 GewO 1973 erstreckt sich die durch die Rechtskraft einer Strafverfügung gegebene Bindungswirkung der Behörde auf den durch § 48 Abs 1 VStG bestimmten normativen Inhalt und somit auch auf die (verbale) Angabe der als erwiesen angenommenen Tat iSd des § 48 Abs 1 Z 3 VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040235.X03

Im RIS seit

29.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten