RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0225

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §74 Abs2 Z2;
GewO 1973 §77 Abs2;

Rechtssatz

Die Kriterien der Zumutbarkeit iSd § 77 Abs 2 GewO sind nur in Ansehung des Tatbestandselementes der Belästigung iSd § 74 Abs 2 Z 2 von rechtlicher Relevanz. Sie haben hingegen in Ansehung des Tatbestandselementes der Gefährdung iSd § 74 Abs 2 Z 1 GewO außer Betracht zu bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040225.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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