RS Vwgh 1990/5/30 89/01/0080

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Veröffentlicht am 30.05.1990
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §23;

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen § 23 WaffG liegt nicht nur dann vor, wenn demjenigen, der die Munition überlässt, bekannt ist, dass der Übernehmer nicht im Besitz der erforderlichen waffenrechtlichen Urkunde ist, sondern reicht der Umstand, dass der Übernehmer zur Übernahme aus diesem Grund nicht berechtigt ist, für die Verwirklichung des angeführten Tatbestandes aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010080.X03

Im RIS seit

07.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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