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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Schwierigkeiten des Asylwerbers, im Heimatland einen seiner Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz zu erlangen, können nicht als Verfolgung iSd Genfer Konvention gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010077.X01Im RIS seit
30.05.1990