RS Vwgh 1990/5/30 90/01/0086

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Veröffentlicht am 30.05.1990
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Beh hat ihren Bescheid hinlänglich begründet, wenn sie einerseits die Angaben eines Asylwerbers ihrem Bescheid zu Grunde legt und diese andererseits rechtlich dahin beurteilt, daß ihnen keine Verfolgung iSd FlKonv zu entnehmen ist (Hinweis E 13.12.1989, 89/01/0186).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010086.X01

Im RIS seit

30.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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