RS Vwgh 1990/5/30 86/13/0044

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Veröffentlicht am 30.05.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs2 Z4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/439;

Rechtssatz

Nachzahlungen können nicht mit Entschädigungen gleichgesetzt werden. Entschädigungen sind Beiträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die unmittelbar für eine erbrachte Leistung vereinnahmt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130044.X02

Im RIS seit

30.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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