Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs2 Z4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990/439;Rechtssatz
Nachzahlungen können nicht mit Entschädigungen gleichgesetzt werden. Entschädigungen sind Beiträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung, nicht jedoch Beträge, die unmittelbar für eine erbrachte Leistung vereinnahmt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130044.X02Im RIS seit
30.05.1990