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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990/439;Rechtssatz
Wie der VwGH aus dem Begriff "außerordentliche Einkünfte" abgeleitet hat, kommt eine Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz bei den in § 37 Abs 2 EStG 1972 genannten Tatbeständen grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn die betreffenden Einnahmen verteilt auf einen mehrjährigen Zeitraum zufließen, weil in solchen Fällen ohnedies bereits die mit § 37 EStG 1972 bezweckte Progressionsminderung eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130044.X03Im RIS seit
30.05.1990