RS Vwgh 1990/5/30 86/13/0044

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Veröffentlicht am 30.05.1990
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990/439;

Rechtssatz

Wie der VwGH aus dem Begriff "außerordentliche Einkünfte" abgeleitet hat, kommt eine Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz bei den in § 37 Abs 2 EStG 1972 genannten Tatbeständen grundsätzlich auch dann nicht in Betracht, wenn die betreffenden Einnahmen verteilt auf einen mehrjährigen Zeitraum zufließen, weil in solchen Fällen ohnedies bereits die mit § 37 EStG 1972 bezweckte Progressionsminderung eintritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130044.X03

Im RIS seit

30.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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