RS Vwgh 1990/6/1 AW 90/04/0030

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Veröffentlicht am 01.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/08 AW 89/17/0047 1

Stammrechtssatz

Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem § 30 Abs 2 VwGG kommt dann nicht in Betracht, wenn damit dem Beschwerdeführer vorläufig eine Rechtsstellung eingeräumt würde, die er vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und folglich auch bei deren Aufhebung nicht besäße. (Vgl auch B 6.10.1976, 2034/76, B 3.3.1978, 78/78 sowie B 30.1.1985, 84/04/0230).

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Nichtvollstreckbare Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040030.A03

Im RIS seit

01.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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