RS Vwgh 1990/6/1 AW 90/14/0014

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Veröffentlicht am 01.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §231;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Einkommensteuer - Stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen, ist eine Abwägung der Interessen nicht mehr vorzunehmen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140014.A02

Im RIS seit

01.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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