RS Vwgh 1990/6/1 AW 90/04/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung - Die Voraussetzungen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung können auch auf einen Bescheid zutreffen, mit dem ein Rechtsmittel zurückgewiesen wurde, wobei jedoch das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG nicht losgelöst vom Abspruchsgegenstand des der Berufung zugrundeliegenden Bescheides beurteilt werden kann. Der Ausübung eines Gewerbes (hier Hafnergewerbe) durch einen Geschäftsführer, der nicht in der Lage ist, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen, indiziert das Vorliegen des Tatbestandsmerkmales zwingender öffentlicher Interessen, die als solche der Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung entgegenstehen (Hinweis B 5. Dezember 1980, Zl. 2922/80).

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040030.A02

Im RIS seit

01.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten