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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §39 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung - Die Voraussetzungen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung können auch auf einen Bescheid zutreffen, mit dem ein Rechtsmittel zurückgewiesen wurde, wobei jedoch das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG nicht losgelöst vom Abspruchsgegenstand des der Berufung zugrundeliegenden Bescheides beurteilt werden kann. Der Ausübung eines Gewerbes (hier Hafnergewerbe) durch einen Geschäftsführer, der nicht in der Lage ist, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen, indiziert das Vorliegen des Tatbestandsmerkmales zwingender öffentlicher Interessen, die als solche der Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung entgegenstehen (Hinweis B 5. Dezember 1980, Zl. 2922/80).
Schlagworte
Entscheidung über den Anspruch Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040030.A02Im RIS seit
01.06.1990