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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/22 89/18/0173 2Stammrechtssatz
Als besonders gefährliche Verhältnisse kommen bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit insb beeinträchtigte Sichtverhältnisse, ungünstige Fahrbahnbeschaffenheit und starkes Verkehrsaufkommen, ferner der Verlauf und die Breite der Straße sowie die körperliche und geistige Verfassung des Lenkers in Betracht (Hinweis E 13.6.1989, 89/11/0061).
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990180014.X02Im RIS seit
11.07.2001