RS Vwgh 1990/6/7 90/18/0014

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Veröffentlicht am 07.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §58 Abs2;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs2 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/22 89/18/0173 1

Stammrechtssatz

Wird einem Besch spruchgemäß vorgeworfen, er habe die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit unter besonders gefährlichen Verhältnissen ... überschritten und subsumiert die Beh dieses Verhalten unter § 99 Abs 2 lit c StVO, so hat sie zu begründen, daß zu dem vom § 20 Abs 2 StVO erfaßten Tatbild ein zusätzliches Sachverhaltselement hinzugetreten ist, welches die Feststellung rechtfertigt, daß die Tat unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen worden ist (Hinweis E 20.3.1963, 1221/62).

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180014.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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