RS Vwgh 1990/6/12 90/14/0054

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284;

Beachte

Besprechung in:ÖStBG 1991, 48;

Rechtssatz

Liegen keine Umstände vor, aus denen die Vertreter der GmbH vom Geschäftsführer nicht zeitgerecht und umfassend über alle für den Rechtsstreit relevanten Fragen hätten informiert werden können, ist die Erkrankung des Geschäftsführers kein Grund für die Vertagung der mündlichen Berufungsverhandlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140054.X05

Im RIS seit

12.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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