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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §2 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/05/0187Rechtssatz
Das aus § 2 Abs 1 VVG ableitbare Schonungsprinzip wird dann verletzt, wenn ein höherer Kostenvorschuß auferlegt wird, als dies zur Bestreitung der Kosten der Ersatzvornahme erforderlich ist (Hinweis E 5.6.1984, 84/05/0046).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050186.X05Im RIS seit
03.04.2001