RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0173

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §138 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 434;

Rechtssatz

Die Vernichtung von Beweismitteln kann nicht schon dazu führen, daß zu Gunsten des Abgabepflichtigen jedenfalls mit der bloßen Glaubhaftmachung das Auslangen gefunden werden müßte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140173.X02

Im RIS seit

12.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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