RS Vwgh 1990/6/12 89/14/0173

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §138 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 434;

Rechtssatz

§ 138 BAO darf nicht als Handhabe dafür verstanden werden, daß im Falle der Nichterfüllung eines erteilten Auftrages keinesfalls der ursprünglich von der Partei behauptete Sachverhalt als maßgebend zu erachten wäre (Hinweis Stoll, BAO Handbuch S 331).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140173.X03

Im RIS seit

12.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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