RS Vwgh 1990/6/12 90/11/0110

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
43/01 Wehrrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ArbPlSichG 1956 §6;
VwGG §34 Abs1;
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/11/0111

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Bestimmungen des ArbPlSichG, insb im Hinblick auf den in § 6 normierten Kündigungsschutz, ist der in der elterlichen Landwirtschaft angestellte Wehrpflichtige durch die Ableistung des Präsenzdienstens in seinen Rechten als Arbeitnehmer in Ansehung der Erhaltung des Arbeitsplatzes nicht verletzt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110110.X01

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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