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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbPlSichG 1956 §6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/11/0111Rechtssatz
Im Hinblick auf die Bestimmungen des ArbPlSichG, insb im Hinblick auf den in § 6 normierten Kündigungsschutz, ist der in der elterlichen Landwirtschaft angestellte Wehrpflichtige durch die Ableistung des Präsenzdienstens in seinen Rechten als Arbeitnehmer in Ansehung der Erhaltung des Arbeitsplatzes nicht verletzt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110110.X01Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.06.2009