RS Vwgh 1990/6/12 AW 90/17/0010

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GetränkesteuerG Wr 1971;
VStG §53 Abs2 idF 1987/516;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Getränkesteuergesetz - Im übrigen ist gemäß § 53 Abs 2 letzter Satz VStG idF der VStGNov 1987 mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen bis zur Erledigung einer vor dem Verfassungsgerichtshof oder dem Verwaltungsgerichtshof in der Sache anhängigen Beschwerde zuzuwarten.

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide Unverhältnismäßiger Nachteil Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990170010.A01

Im RIS seit

12.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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