RS Vwgh 1990/6/12 87/14/0022

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §29;
DBAbk BRD 1955 Art4;
EStG 1972 §47 Abs1;
EStG 1972 §81;
EStG 1972 §86;
EStG 1972 §87;
EStG 1972 §88;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 441;

Rechtssatz

Der ausdrückliche Gesetzeswortlaut des § 47 Abs 1 EStG 1972 und der Zweck der Norm des § 81 EStG 1972 sprechen gegen die Auffassung, daß eine Betriebsstätte im Sinn des § 29 BAO bzw des Art 4 DBAbk BRD 1955 auch in dem Fall eine solche nach § 81 EStG 1972 darstellt, wenn die Berechnung des Arbeitslohnes und der Lohnsteuer nicht in dieser Betriebsstätte, sondern im Ausland erfolgt: In einem solchen Fall sind nämlich die Bestimmungen der §§ 86 bis 88 EStG 1972 im Hinblick auf das Territorialitätsprinzip nicht vollziehbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140022.X02

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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