RS Vwgh 1990/6/13 89/03/0218

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Veröffentlicht am 13.06.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §99 Abs2 litc;

Rechtssatz

Die unter § 99 Abs 2 lit c StVO fallenden Verwaltungsübertretungen stellen dem Tatbild nach einen

qualifizierten Verstoß gegen die Vorschriften der StVO dar, die besonders gefährlichen Verhältnisse bzw die besondere Rücksichtslosigkeit gehört somit zum Tatbild der betreffenden Verwaltungsübertretung (Hinweis E 11.6.1980, 459/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030218.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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