RS Vwgh 1990/6/13 89/03/0115

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Veröffentlicht am 13.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z2;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0047 2

Stammrechtssatz

Die Bezeichnung der belBeh mit "Amt der LReg" im Bescheidbeschwerdeverfahren stellt keinen Zurückweisungsgrund dar, wenn der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, daß es sich dabei um einen Bescheid des LH handelt (Hinweis E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030115.X01

Im RIS seit

13.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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