RS Vwgh 1990/6/18 90/10/0035

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Veröffentlicht am 18.06.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
VwGG §27;
VwGG §36 Abs2;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Zwischen Säumnisbeschwerdeverfahren und verwaltungsbehördlichem Verfahren zur Nachholung des versäumten Bescheides besteht keine Verfahrenseinheit, die die Zustellung des nachgeholten Bescheides an den nur im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgewiesenen Beschwerdevertreter ermöglichen würde (Hinweis auf E 25.2.1981, 1694/79).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungVertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990100035.X11

Im RIS seit

07.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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