RS Vwgh 1990/6/18 90/19/0121

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Veröffentlicht am 18.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §61 Abs1;
VStG §9 Abs3;

Rechtssatz

Die im § 61 Abs 1 zweiter Satz AAV enthaltene Verpflichtung, daß Erdarbeiten unter Aufsicht einer geeigneten, fachkundigen Person durchzuführen sind, entheben den Verantwortlichen Beauftragten nicht von seiner Verantwortung für allfällige Verstöße gegen jene Vorschriften, die im Rahmen solcher Arbeiten zu beachten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190121.X03

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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