RS Vwgh 1990/6/18 90/19/0012

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Veröffentlicht am 18.06.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;
VwGG §42 Abs2;

Rechtssatz

Lautet der Bescheidspruch auf Abweisung (statt richtig auf Zurückweisung), wird die Partei durch dieses Vergreifen im Ausdruck in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Sache nach eine Zurückweisung erfolgt ist (Hinweis E 24.9.1987, 87/02/0100).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190012.X01

Im RIS seit

16.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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