RS Vwgh 1990/6/18 89/10/0221

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Veröffentlicht am 18.06.1990
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §174 Abs4 lita idF 1987/576;
ForstG 1975 §33 Abs3 idF 1987/576;
ForstG 1975 §34 Abs10 idF 1987/576;

Rechtssatz

Bei der Benutzung von Forststraßen - wie auch bei der Benutzung des übrigen Waldes - zum Zwecke des Reitens kommt es nicht darauf an, ob eine entsprechende Kennzeichnung als Forststraße vorhanden ist oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob vom Erhalter der Forststraße bzw. vom Eigentümer des Waldes eine Zustimmung zum Reiten erteilt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100221.X05

Im RIS seit

17.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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