RS Vwgh 1990/6/18 AW 90/02/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1990
beobachten
merken

Index

L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Vorarlberg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GVG Vlbg 1977;
VStG §54 Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes - Ist einem Bestraften aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe nicht zuzumuten besteht gem § 54 b Abs 3 VStG die Möglichkeit einer Antragstellung auf Bewilligung eines angemessenen Aufschubes oder der Teilzahlung. Dem Aufschiebungsantrag konnte somit nicht stattgegeben werden.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990020012.A01

Im RIS seit

18.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten