RS Vwgh 1990/6/19 90/08/0028

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ArbVG §2 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dynamische Verweisungen im normativen Teil eines Kollektivvertrages sind unzulässig. Eine solche Verweisung ist aber - jedenfalls soweit sie sich auf ordnungsgemäß kundgemachtes Bundesrecht oder Landesrecht bezieht - als statische Verweisung gültig.

Schlagworte

Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080028.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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