RS Vwgh 1990/6/19 90/04/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1990
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1973 §333;
GewO 1973 §366 Abs1 idF 1988/399;
VStG §5 Abs1;
VStG §6;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Frage des Vorliegens eines Schuldausschließungsgrundes ist die Frage, ob es sich um einen gewerberechtlich genehmigungspflichtigen und ohne Genehmigung somit gewerberechtlich unzulässigen Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage handelt, von der Frage nach der sich aus dem Flächenwidmungsplan ergebenden Rechtslage zu unterscheiden. In gewerberechtlicher Hinsicht ist nur die Auskunft der für die Vollziehung der gewerberechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde von Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040041.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten