RS Vwgh 1990/6/19 90/04/0154

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Veröffentlicht am 19.06.1990
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Index

L00019 Landesverfassung Wien
L10109 Stadtrecht Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/01 Handelsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
AVG §9;
GewO 1973 §76 Abs2;
HGB §17;
VwGG §34 Abs1;
WStV 1968 §71;

Rechtssatz

Die Wiener Stadtwerke sind im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien mit dem Vermerk, daß das Unternehmen von der Stadt Wien betrieben wird, eingetragen. Die Wiener Stadtwerke haben keine von der Stadt Wien verschiedene Rechtspersönlichkeit, sondern es handelt sich hiebei bloß um die " Firma ", unter der die Stadt Wien diese Unternehmung betreibt (vgl in diesem Sinne auch das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes vom 12.12.1984, 1 Ob 698/84, in NZ 1986,4 S 83f)

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990040154.X01

Im RIS seit

19.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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