RS Vwgh 1990/6/20 89/13/0113

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119;

Rechtssatz

Hat der AbgPfl alle maßgebenden Faktoren offengelegt, so besteht für ihn keine Verpflichtung, die Abgabenbehörde an die vollständige Erfassung der Abgabenbemessungsgrundlage zu erinnern, selbst wenn er erkennen sollte, daß die Abgabenbehörde vergißt, in die Bemessungsgrundlage aufzunehmende Größen anzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130113.X04

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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