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L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr KärntenNorm
GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3 idF 1983/057;Rechtssatz
Wenn es auch auf den derzeitigen Zustand des landwirtschaftlichen Betriebes nicht ankommt, so muß doch eine hinreichend gesicherte Prognose möglich sein, daß der Rechtserwerb den Zielen des Gesetzes entspricht. Daß unter diesem Gesichtspunkt durch den Rechtserwerb keine Verschlechterung bewirkt wird, genügt nicht (Hinweis E 24.3.1988, 86/02/0143)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020007.X05Im RIS seit
20.06.1990Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010