RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0007

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten

Norm

GVG Krnt 1974 §3 Abs2 Z3 idF 1983/057;

Rechtssatz

Wenn es auch auf den derzeitigen Zustand des landwirtschaftlichen Betriebes nicht ankommt, so muß doch eine hinreichend gesicherte Prognose möglich sein, daß der Rechtserwerb den Zielen des Gesetzes entspricht. Daß unter diesem Gesichtspunkt durch den Rechtserwerb keine Verschlechterung bewirkt wird, genügt nicht (Hinweis E 24.3.1988, 86/02/0143)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020007.X05

Im RIS seit

20.06.1990

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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