RS Vwgh 1990/6/20 86/13/0168

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §148 Abs3 litb;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 86;

Rechtssatz

Ein neuerlicher Prüfungsauftrag gem § 148 Abs 3 lit b BAO ist auch dann zulässig, wenn die Prüfung letztlich ergebnislos bleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130168.X01

Im RIS seit

20.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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