RS Vwgh 1990/6/20 89/01/0350

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/01/0351

Rechtssatz

Zu der als erwiesen angenommenen Tat gem § 44a lit a VStG gehört ua die möglichst präzise Angabe des Tatortes.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010350.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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