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L22008 Landesbedienstete VorarlbergNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bestehen zumindest Zweifel am Bescheidcharakter einer Erledigung, ist die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid für den Bescheidcharakter essentiell (hier: Entlassung als rechtsgeschäftliche Erklärung und nicht als rechtsverbindliche Anordnung öff Rechts).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120173.X01Im RIS seit
21.06.1990