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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
UOG 1975 §36 Abs7;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/12/0140Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/12/0022 E 20. August 1987 VwSlg 12513 A/1987 RS 1Stammrechtssatz
Auf Grund der Berufung des Habilitationswerbers iSd § 37 Abs 2 UOG gegen die Abweisung wegen negativer Beurteilung einer im zweiten, dritten oder vierten Abschnitt des Habilitationsverfahrens zu prüfenden Leistung hat die Berufungsbehörde, um die Neudurchführung des zweiten Abschnittes des Habilitationsverfahrens zu ermöglichen, den bekämpften Bescheid der Habilitationskommission, der eine Abweisung des Habilitationsansuchens des Bf zum Inhalt hat, aufzuheben; zur Sachentscheidung im weiteren Habilitationsverfahren ist ausschließlich die besondere Habilitationskommission zuständig, für deren Tätigkeit der Weg durch den Aufhebungsbescheid freizumachen ist (Hinweis E 29.6.1987, 86/12/0199).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988120139.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009