Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nicht nur aus der Verwendung der Worte im Einleitungssatz des § 19 Abs 1 Wr BauO " ist ein Bauverbot auszusprechen ", sondern auch aus den Erläuternden Bemerkungen und der dort gewählten Formulierung " in denen die Auferlegung eines Bauverbotes aus öffentlichen Rücksichten geboten ist " geht hervor, daß der Gesetzgeber den bescheidmäßigen Ausspruch eines Bauverbotes vorgesehen hat. Aus der Formulierung " Auferlegung eines Bauverbotes " sowie " ...... der Gemeinderat das Anbauen an noch nicht eröffneten Straßen verbieten kann " ist zu ersehen, daß an einen bescheidmäßigen Ausspruch gedacht war und nicht an ein ex lege bestehendes Bauverbot.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050003.X01Im RIS seit
25.01.2001