Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 417;Rechtssatz
Angebliche Einnahmenüberschüsse aus der Vermietung während Zeiten, als das Gebäude zu einem Betriebsvermögen gehörte, sind - gleiche Wirtschaftsweise vorausgesetzt - von Bedeutung für die Frage, ob in weiterer Folge bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung eine Einkunftsquelle vorliegt oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140295.X03Im RIS seit
26.06.1990