RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0295

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §2 Abs4;
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litb;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2 idF 1983/587;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 417;

Rechtssatz

Angebliche Einnahmenüberschüsse aus der Vermietung während Zeiten, als das Gebäude zu einem Betriebsvermögen gehörte, sind - gleiche Wirtschaftsweise vorausgesetzt - von Bedeutung für die Frage, ob in weiterer Folge bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung eine Einkunftsquelle vorliegt oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140295.X03

Im RIS seit

26.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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