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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 417;Rechtssatz
Für die Prüfung der Frage, ob eine Einkunftsquelle bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung vorliegt, ist eine Zehntelabsetzung gem § 28 Abs 2 EStG 1972 nicht zu korrigieren, wenn sie an die Stelle sofortiger Absetzung von Instandhaltungsaufwand tritt und daher nicht Kosten der Anschaffung, die gem § 7, § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 durch AfA abzusetzen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140295.X04Im RIS seit
26.06.1990