RS VwGH Erkenntnis 1990/06/26 90/10/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1990
beobachten
merken
Rechtssatz

Ob ein die Zurechnungsfähigkeit ausschließender Rauschzustand vorliegt, ist eine Frage der Beurteilung durch einen medizinischen Sachverständigen

(Hinweis E 11.12.1981, 81/02/0309).

Gerichtsentscheidung
AStRS 1985/05/09 85/18/0210 1 Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Im RIS seit
30.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten