RS Vwgh 1990/6/26 89/14/0280

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 426;

Rechtssatz

Durch die Habenbuchung auf dem Girokonto des Steuerpflichtigen zu Lasten dessen Darlehenskontos beim selben Kreditunternehmen wird keine Ausgabe gem § 19 Abs 2 EStG 1972 bewirkt (hier:

Werbungskosten iZm Einkünften aus Kapitalvermögen aus einer Nullkuponanleihe (Hinweis E 5.10.1988, 84/13/0044).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140280.X01

Im RIS seit

26.06.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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