RS Vwgh 1990/6/28 90/06/0018

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Veröffentlicht am 28.06.1990
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §8;
BauO Stmk 1968 §70a idF 1989/014 ;
B-VG Art131a;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Legitimation des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft zur Beschwerdeführung gegen eine gegen die Gesellschaft gerichtete Maßnahme ist nur dann gegeben, wenn durch diese Maßnahme die Rechtsstellung des Gesellschafters unmittelbar beeinflußt werden könnte (hier: verneint bei Maßnahmenbeschwerde gegen Entfernung von Plakattafeln).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060018.X05

Im RIS seit

26.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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