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L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
NatSchG OÖ 1982 §39;Rechtssatz
Die Beschwerde des Grundeigentümers gegen einen Bescheid, mit dem dem Errichter eines Bauwerkes auf seinem Grundstück ein Entfernungsauftrag nach § 39 OÖ NatSchG erteilt wurde, ist unzulässig, weil der in Rede stehende Auftrag allein an den Errichter gerichtet war und nur dieser zu einem Handeln verpflichtet wurde und der Eigentümer sich trotz nachweislicher Zustellung des Bescheides der ersten Instanz nicht am Berufungsverfahren beteiligt hat.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988100179.X05Im RIS seit
02.07.1990