Index
82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1 Z5;Rechtssatz
Die subjektive Zweckbestimmung iSd § 1 Abs 1 AMG eines Produktes ist bei folgender Einnahmeempfehlung gegeben: "Verzehrhinweis:
täglich insgesamt drei Kapseln zu den Mahlzeiten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit". Dem Konsumenten wird nämlich dadurch zumindest eine günstige Wirkung auf den Organismus suggeriert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988100175.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009