RS Vwgh 1990/7/2 88/10/0175

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Veröffentlicht am 02.07.1990
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §1 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Die subjektive Zweckbestimmung iSd § 1 Abs 1 AMG eines Produktes ist bei folgender Einnahmeempfehlung gegeben: "Verzehrhinweis:

täglich insgesamt drei Kapseln zu den Mahlzeiten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit". Dem Konsumenten wird nämlich dadurch zumindest eine günstige Wirkung auf den Organismus suggeriert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988100175.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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