RS Vwgh 1990/7/3 88/08/0300

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §27 idF 1984/502;
ApG 1907 §44 idF 1984/502;
ApG 1907 §53 idF 1984/502;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §58;

Rechtssatz

Ist das Beschwerdeverfahren betreffend die Abweisung bzw Zurückweisung einer Berufung gegen die Bewilligung einer Filialapotheke gegenstandslos geworden, da das diesem Rechtsstreit zugrundeliegende Bewilligungsverfahren durch die Zurücklegung der dem Konzessionswerber erteilten Bewilligung seinen Gegenstand verloren und aus diesem Grund ein Ende gefunden hat, sodaß sich die Sacherledigung über die Bewilligungsvoraussetzungen und die Parteistellung in der Existenzgefährdungsfrage erübrigt (Hinweis B 15.9.1986, 84/08/0248), so ist das Verfahren iSd § 33 Abs 1 VwGG ohne Aufwandersatz (§ 58 VwGG) einzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988080300.X03

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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