RS Vwgh 1990/7/3 89/11/0201

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs4;
VVG §10 Abs2 lita;

Rechtssatz

Dem bescheidmäßigen Ausspruch der Verpflichtung zur Ablieferung von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln steht die Behauptung der Unmöglichkeit der Ablieferung, weil der PKW ins Ausland verborgt wurde, nicht entgegen, weil nicht ausgeschlossen ist, daß der Verpflichtete früher oder später doch noch in den Besitz dieser Gegenstände gelangt. Für diesen Fall bedarf es aber der Schaffung eines entsprechenden Titelbescheides als Voraussetzung für spätere Vollstreckungsmaßnahmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110201.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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