RS Vwgh 1990/7/3 87/07/0191

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4;
FlVfLG Slbg 1973 §22 Abs1;

Rechtssatz

Das Ausscheiden von als Bauland ausgewiesenen Flächen aus dieser Widmung wegen der bloß demonstrativen Aufzählung der Grundstücke mit besonderem Wert in § 22 Abs 1 Slbg FlVfLG 1973 bedeutet noch nicht zwangsläufig den Verlust dieser Qualifikation.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987070191.X04

Im RIS seit

03.07.1990

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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