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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §61;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 57;Rechtssatz
Eine "polizeiliche Anmeldung" in einem anderen Finanzamtsbereich kann die örtliche Zuständigkeit des bisherigen Finanzamtes für die Erhebung der Umsatzsteuer nicht beenden, weil diese nicht von der behördlichen Meldung bzw. dem Wohnsitz des Abgabepflichtigen, sondern vom Ort der Leitung des Unternehmens abhängt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150095.X02Im RIS seit
04.07.1990Zuletzt aktualisiert am
10.10.2008